Das Hobby „CB-Funk"

(Geschichte und Inhalt)

 

 

 

Wie so vieles seit Ende des 2. Weltkrieges, so stammt auch das Hobby „CB-Funk" aus den USA. Die Geburtsstunde der Hobby-Funkerei schlug vor rund 60 Jahren, als in Amerika ein Mann namens Alan Cross als erster ein sogenanntes „Walkie-Talkie" (Gehen und Sprechen), ein tragbares Funkgerät im Gegensatz zu den bis zu dieser Zeit unbeweglichen, oftmals mehrere Meter großen Funkstationen erfand. Dieses Gerät ging im Verlauf des 2. Weltkrieges für militärische Zwecke in Produktion; lange bevor man auf den Gedanken kam, ein „Citizen Band" (daher „CB"!) – zu deutsch: Bürger-Funk- zu schaffen. Nach Kriegsende verkauften die amerikanischen Streitkräfte große Teile ihrer Bestände an den inzwischen zu Berühmtheit gelangten Ur-„Walkie-Talkies", welche damals aber noch relativ schwer und unhandlich waren.

In den weiten Landstrichen des amerikanischen Westens wurden von da an diese Funksprechgeräte hauptsächlich von Fernfahrern genutzt, für die diese Geräte schon bald zum unablässigen Helfer in der Not, besonders bei Unfällen oder sonstigen Vorkommnissen, wurden. Daraus entwickelte sich später –lange bevor man wie jetzt zu Anfang des 21. Jahrhunderts über die sog. GPS-Satelliten an Handy-Telefonate überhaupt denken konnte- ein Notrufdienst zwischen weit abgelegenen Ranches und Farmen zur nächstliegenden Polizeistation. Zahllose Verunglückte, Erschöpfte und Verirrte verdanken seitdem dem Einsatz solcher Funkgeräte Leben und Gesundheit. Noch heute haben CB-Funkverbindungen gegenüber z.B. Handy-Telefonaten den unbestreitbaren Vorteil, dass sich im Grunde genommen eine fast unbegrenzte Anzahl von Funkern an einem Gespräch –bei Einhaltung gewisser Regularien- beteiligen und diese Unterhaltung mitverfolgen kann, wohingegen ein Telefongespräch (außer über technisch aufwendige „Konferenzschaltungen"!) nur prinzipiell zwei Gesprächspartner miteinander verbinden kann. Dass außerdem die Kosten für ein Mobilfunkgerät sich auf dessen Anschaffung beschränken – auch dies unterscheidet den CB-Funk nach wie vor gravierend vom Einsatz moderner Handy-Telefone, welche laufend nicht unerhebliche Gebühren verursacht.

Noch heutzutage werden in den USA und Japan Personenwagen teils serienmäßig mit CB-Funkgeräten ausgerüstet, denn was nutzt einem bei einem Notfall das beste Handy, wenn man ´mal wieder in einem der berühmt-berüchtigten „Funklöcher" sitzt oder der Angerufene nicht abhebt – bei einem Notruf in ein CB-Funkgerät ist in einigermaßen bevölkerten Gegenden dieser Welt IMMER irgendjemand erreichbar und zur Stelle und sei es nur dafür, den betr. Ruf an die benötigte Stelle weiterzuleiten. Darüber hinaus ersetzt ein CB-Funkgerät im Auto das beste Navigationssystem für mehrere tausend Mark, da immer und überall ortskundige Helfer per Funk ansprechbar sind, um sich z.B. auch in der größten Stadt sicher zu einer bestimmten Straße oder aber auch nur in ein evtl. nur „Eingeweihten" bekanntes Lokal mit besonderen Spezialitäten freundlich leiten zu lassen!

Seit Erfindung des Telefons hat die Idee des „Jedermann-Funks" die größte Kommunikationsexplosion ausgelöst. Welch unschätzbare Dienste der CB-Funk leisten kann, erkennt man z.B. daran, dass beim großen Zusammenbruch des gesamten Stromnetzes der Stadt New York 1978 in Zusammenarbeit mit der Polizei, deren Einsatzfahrzeuge in den Vereinigten Staaten grundsätzlich auch mit CB-Funk ausgerüstet sind, viele Plünderungen verhindert werden konnten. In den USA, dem „Mutterland" des CB-Funks betreiben inzwischen über – 50 Millionen!! – Bürger den CB-Funkverkehr mit Fest- und Mobilstationen (Hand- u. Autogeräte). Auch im Norden der Bundesrepublik Deutschland waren die stromnetzunabhängigen Geräte gerade bei den Flutkatastrophen und Schneestürmen Ende der achtziger Jahre oft die einzigen Retter in ausweglosen Notsituationen. Denn schon am 1. Juli 1975 war es in Deutschland soweit gewesen: Die damals noch das Monopol auf alle Funkfrequenzen im Land haltende Bundespost hatte den Bürger-Funk auf vorerst 12 Kanälen im sog. 27 Mega-Hertz-Bereich (Kurzwelle / 11-m-Band) erlaubt. Die Jahre zuvor war erst noch eine spezielle Genehmigung durch das jew. zuständige Fernmeldeamt erforderlich gewesen. Die Reichweiten der in diesem KW-Bereich arbeitenden CB-Funkgeräte liegen, bedingt durch die drittklassige Qualität dieses Kurzwellen-Bandes, oftmals – abgesehen von sog. „DX-Verbindungen", welche nur durch dementsprechend nötige atmosphärische Bedingungen in Verbindung mit dann entstehenden Überreichweiten unkontrolliert zustandekommen, zwischen 10 bis 30 Kilometer. Hierbei spielen aber bestimmte Faktoren, wie z.B. Standort der Sende- und Empfangsanlage, Wetterbedingungen und Ausgangsleistung des Funkgerätes erhebliche Rollen, so dass z.B. Funkverbindungen von Schierling aus bis tief in den Bayerischen Wald absolut keine Seltenheit oder Besonderheit sind. Zugelassen sind in Deutschland je nach Art des Funkgerätes zwischen 0,5 und 4 Watt Sendeleistung, wobei nur eine unverhältnismäßig hohe Steigerung dieser Ausgangsleistung um das bis zu Fünfzigfache eine erhebliche Reichweitenverbesserung bringt. Dies aber entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen und ist daher unerlaubt! Da Fernmeldebehörden und Polizei durch unangemeldete Kontrollen (z.B. auch bei Grenzübertritten in das benachbarte, östliche Ausland!) diese Bestimmungen auf Einhaltung hin überprüfen, ist von Manipulationen am Gerät sowie der Verwendung von leistungsverstärkendem Zubehör (sog. „Nachbrenner" oder Verstärkermikrofone) dringend abzuraten, da dadurch die „allg. Betriebserlaubnis" des betr. Gerätes automatisch sofort erlischt und neben der Einziehung des Geräts auch teils hohe Geldstrafen verhängt werden können. Ebenso verboten ist die Benutzung von nur für den Export in Länder außerhalb der Europäischen Union bestimmten Funkgeräten mit mehr als der heutzutage zugelassen Kanalzahl sowie auch das Betreiben von anmelde- und gebührenpflichtigen Funkgeräten (AM-Geräte) ohne zuvor erfolgte Anmeldung. Durch CB-Funk verursachte Störungen z.B. von Radio- oder TV-Programmen kommen im Gegensatz zur bedauerlicherweise immer noch relativ weit verbreiteten, trotzdem aber grundlegend falschen Meinung nur äußerst selten vor, da bei einwandfreier Empfangs-, d.h. Antennenanlage des TV- oder Radiogeräts durch die vollkommen verschiedene Frequenzlage keine Störfaktoren zustande kommen können – dies gilt insbesonders für den Empfang über Kabel oder Satellit, da hier keinerlei Störeinflüsse auftreten können!

Im CB-Funkverkehr werden bei uns vor allem die Belange der Kraftfahrer berücksichtigt – Hilfeleistungen bei Pannen und Unfällen, Orientierungshinweise, Auskünfte, Umleitungsempfehlungen – aber auch Warnungen nicht zuletzt vor sog. „Radarfallen" – herrschen vor, wenn der Ruf „CQ-CQ" – ein sog. allgemein gültiger Anruf! – aus den Lautsprechern der Geräte ertönt. Was diese sog. CB-Funk-Kürzel, wie z.B. „CQ – QRZ – QRV" u.s.w. anbelangt, so wird deren Gebrauch bis auf wenige Ausnahmen zwar immer seltener, doch sind einem diese bei Nutzung des Funkgerätes ohnehin schon nach nur kurzer Zeit geläufig. Für Außenstehende und somit nicht mit den Gebräuchen im CB-Funkverkehr vertraute Personen erscheinen darüber hinaus die sog. „Rufnamen" oder „Skips" der CB-Funker (z.B. „Monaco", „Charly Bravo", u.s.w.) oftmals etwas befremdend - aber, auch dies wurde aus dem Entstehungsland des CB-Funks, den USA, übernommen. Dies wirkt sich zumindest dahingehend positiv aus, dass es im Funkverkehr ausschließlich die vertraute Anrede „Du" gibt! Gerade das stellt zudem wieder einmal unter Beweis, dass es beim Hobby CB-Funk" im Gegensatz zu den Verhaltensweisen bei einer ganzen Reihe anderer Freizeitbeschäftigungen bewusst keine „Standesunterschiede" geben soll und auch nicht gibt – wer hierauf gesteigerten Wert legt – nun, der wird sich im Kreise von „echten" CB-Funkern wohl nicht lange wohl fühlen.

Eine weitere Besonderheit im Rahmen des CB-Funks stellt der hin und wieder – ggf. aus Gründen der besseren Verständlichkeit – nötige Gebrauch des speziellen NATO-Funk-Alphabets („Alpha" bis „ZULU") dar. Die Kenntnis dieser Buchstaben-„Verlängerungen" findet hauptsächlich im internationalen DX-Verkehr, d.h. bei Funkverbindungen über oft mehr als 1000 km Verwendung und soll zur besseren Deutlichmachung von Informationen beitragen. Dies Wissen ist jedoch absolut keine Notwendigkeit und man kommt im „normalen" Funkverkehr auch ganz gut ohne diese Kenntnisse aus.

Neben der Verwendung bei Funkhilfsdiensten, als der sich auch der Schierlinger-Funker-Club e.V. schon oftmals betätigt hat, dienen die CB-Geräte aber auch alleinstehenden, alten und behinderten Menschen zur Kontaktaufnahme mit der Außenwelt. Hierdurch werden neue Bekanntschaften geschlossen und evtl. auch gesellige Zusammenkünfte durchgeführt. Die in den vergangenen Jahren entstandenen Funkvereine machen sich neben vielen anderen Vorhaben verschiedenster Art besonders die Aufgabe zu eigen, durch den Zusammenschluss einzelner „CB-Funkbetreiber" das oberste Gebot im Funkverkehr nämlich „Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Funkdisziplin" zu wahren und durchzusetzen

 

CB-Funkbetreiber in der Bundesrepublik Deutschland

Stand: 01.Jan. 1999 (lt. GFK-Ermittlung)

ca. 1,8 Mio. Fest- bzw. Heimstationen

ca. 4,5 Mio. Mobilgeräte (Auto- u. Handsprechfunkgeräte)

davon organisiert in CB-Funkverbänden, Vereinen oder Interessengemeinschaften:

ca. 2 Mio. Personen